Objektüberwachung und Bauabnahmen
Objektüberwachung und Bauabnahmen werden nach Vereinbarung übernommen.
Objektüberwachung
Begleitung der Bauausführung im vereinbarten Umfang.
Bauabnahmen
Mitwirkung bei Bauabnahmen im vereinbarten Umfang.
Art, Umfang, Zuständigkeiten und Grenzen werden projektbezogen vereinbart.